Buchhaltung im Rahmen des gesetzlich erlaubten Umfangs
Wir können Ihnen die unverzügliche und stetige Verbuchung
Ihrer Geschäftsvorfälle (Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung)
anbieten, soweit der Gesetzgeber uns diese Tätigkeiten erlaubt.
Die Verbuchung der Lohn- und Gehaltskonten gehört natürlich
ebenfalls zu unserem Servicepaket.
Wenn Sie wünschen, sind wir auch bei der individuellen (optische)
Gestaltung Ihres Jahresabschlusses nach informativen und repräsentativen
Gesichtspunkten behilflich.